Suchfunktion in den AfA-Tabellen

In dem Suchfeld können ausschließlich die Bezeichnungen der Wirtschaftsgüter verwendet werden, die auch in den auch den amtlich veröffentlichten Tabellen benutzt werden.

Praxis-Beispiel

Häufige Suchfehler

Richtig Falsch
Personenkraftwagen Pkw, Kfz, Auto
Personalcomputer PC, Rechner
Bildschirm Monitor
Notebook Laptop

Abschaffung der AfA-Vereinfachungsregel ab 2004

Bei beweglichen Anlagegütern konnte früherdie volle Jahres-Abschreibung geltend gemacht werden, wenn das Wirtschaftsgut in der ersten Jahreshälfte angeschafft oder hergestellt wurde; der halbe Jahresbetrag konnte für die in der zweiten Jahreshälfte angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden (R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2003).

Diese Vereinfachungsregel ist bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2003 angeschafft oder hergestellt werden, nicht mehr anwendbar. Bei Anschaffung/Herstellung ab 2004 ist die Abschreibung stets streng nach Monaten zu ermitteln.

Beispiel: Eine Maschine wird am 30.6.2004 angeschafft. Anschaffungskosten 12.000 EUR, die Nutzungsdauer dieser Maschine beträgt 5 Jahre. Bislang durften im Jahr der Anschaffung max. 2.400 EUR Abschreibung geltend gemacht werden (= volle Jahresabschreibung). Nach der neuen Regelung dürfen im ersten Jahr max. nur 1.400 EUR (= 7/12tel von 2.400 EUR) abgeschrieben werden.

Entwicklung der degressiven AfA

  • Bei der degressiven AfA erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen mit maximal 30 % des Anschaffungs- oder Buchwerts bei Anschaffung bis 31.12.2000 oder bei Anschaffungen nach dem 31.12.2005 bis einschließlich 31.12.2007;
  • bei späteren Anschaffungen nach dem 31.12.2000 bis einschließlich 31.12.2005 sind es maximal 20 %;
  • bei Anschaffungen nach dem 31.12.2008 bis einschließlich 31.12.2010 und nach dem 31.12.2019 bis einschließlich 31.12.2022 sind es maximal 25 %;
  • bei Anschaffungen nach dem 31.03.2024 bis einschließlich 31.12.2024 sind es maximal 20 %;
  • bei Anschaffungen in den übrigen Zeiträumen ist die degressive AfA nicht zulässig.

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