Der vorliegende Beitrag stellt die möglichen Reaktionen eines Arbeitnehmers auf eine Änderungskündigung dar. Hierzu gehören auch die damit verbundenen prozessualen Fragen.
Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlich geregelt. Da die Änderungskündigung jedoch eine Form der Kündigung ist und auch als Beendigungskündigung wirken kann, gelten die Regelungen des § 1 KSchG wie auch des übrigen Gesetzes ebenso. Im Übrigen hat die Rechtsprechung die weiteren Voraussetzungen definiert.
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