2.1 Betrieblich

Wissen und Erfahrung der älteren Beschäftigten dürfen nicht verloren gehen, sie dürfen nicht von Weiterbildung ausgeschlossen werden. Organisatorische Maßnahmen können sein:

  • altersgemischte Teams,
  • Wissensmanagement, d. h. Weitergabe von Wissen an jüngere Kollegen oder Nachfolger,
  • regelmäßige Weiterbildung und Erwerb neuer Qualifikationen.

Ziel betrieblicher Maßnahmen muss v. a. sein, dass auch ältere Beschäftigte gesund und arbeitsfähig bleiben:

  • Eine gute ergonomische Arbeitsplatzgestaltung kann körperliche Belastungen oder länger dauernde einseitige Belastungen vermeiden bzw. verringern. Ergonomische alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel sind Bestandteil eines ergonomischen Arbeitsplatzes, wie z. B. Hebe- und Tragehilfen zum Bewegen schwerer Lasten. Anpassung an altersbedingte Veränderungen geht vor Umsetzen an einen anderen Arbeitsplatz (Schonarbeitsplatz). Nur wenn auch ältere Arbeitnehmer gefordert und ihre Fähigkeiten regelmäßig trainiert werden, bleiben sie leistungsfähig.
  • Da die Fähigkeiten der Sinnesorgane mit dem Alter zunehmend nachlassen, können folgende technische Maßnahmen sinnvoll sein, z. B. verbesserte Beleuchtung am Arbeitsplatz, Beschriftung und Hinweise in großer gut lesbarer Schrift, akustische Signale in Frequenzbereichen, die sowohl ältere als auch jüngere Beschäftigte gut hören.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement – mit Aktionen und Veranstaltungen z. B. zu gesunder Ernährung, Ausgleichsübungen, Umgang mit Stress – kommt allen Mitarbeitern zugute, auch den älteren.
  • Betriebliches Alternsmanagement umfasst i. Allg. (1) Altersstruktur, Krankenstand und Qualifikationsstruktur analysieren, (2) Maßnahmen festlegen und umsetzen, (3) Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.
  • Demografie-Lotsen oder -Berater unterstützen Unternehmen und Mitarbeiter dabei, alter(n)sgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
 
Wichtig

Gefährdungsbeurteilung

Unternehmen müssen mit einer zunehmend älteren Belegschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb auch Alter und Altern der Beschäftigten berücksichtigen: Die altersgerechte Arbeit orientiert sich an den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe. Die alternsgerechte Arbeitsorganisation berücksichtigt den Alterungsprozess der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss daher auch die ergonomische alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln berücksichtigt werden (§ 3 BetrSichV).

Geeignete Maßnahmen können sich sowohl auf die Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie, Arbeitsmittel) als auch auf die Arbeitsgestaltung (Aufgaben, Arbeitszeit, Arbeitstempo) beziehen. Ziel ist, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit vor allem älterer Mitarbeiter möglichst lange zu erhalten.

Experten des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI), der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Demografie-Experten e. V. (DEx) haben einen Vorschlag zu Gefährdungsfaktoren erstellt, die sich mit dem Alter verändern. Dabei wurden die Faktoren der "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erweitert und auch mögliche Maßnahmen ergänzt. Die so entstandene "Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung alter(n)sgerechter Arbeit" soll als Handlungshilfe für die Praxis dienen.

2.2 Staatlich

Maßnahmen wie Eingliederungszuschüsse, Förderung der Weiterbildung oder erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen sollen die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv machen. Entgeltsicherung soll die Lücke schließen, wenn Arbeitnehmer über 50 Jahre eine Tätigkeit aufnehmen, bei der sie weniger verdienen als in einer früher ausgeübten Tätigkeit.

Regelungen zu Altersteilzeit oder vorgezogenem Ruhestand haben dagegen in der Vergangenheit dazu geführt, dass ältere Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und mit ihnen wertvolles Wissen.

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