Ein im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung[1] angespartes Wertguthaben kann bei Beendigung der Beschäftigung unter anderem auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu erfüllen. Als Folge daraus hat die Deutsche Rentenversicherung Bund einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Auch dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht und nur bei den 3 nächsten Entgeltzahlungen nachgeholt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge