Die Jugendfreiwilligendienstleistenden haben Anspruch auf Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf der 6 Wochen wird Krankengeld gezahlt. Daher ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % anzuwenden.

Zusatzbeitrag der Krankenversicherung

Für Teilnehmer eines Jugendfreiwilligendienstes ist nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (2024: 1,7 %; 2023: 1,6 %) zu zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die Krankenkasse keinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhebt.

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