Wenn (und soweit) der Anspruch auf das Arbeitsentgelt vor Stellung des Antrags auf Insolvenzgeld abgetreten worden ist, steht der Anspruch auf Insolvenzgeld dem Zessionar zu.[1] Selbstständig kann der Anspruch auf Insolvenzgeld vor Antragstellung nicht übertragen werden. Nachdem das Insolvenzgeld beantragt worden ist, kann der Anspruch darauf wie der Anspruch auf Arbeitseinkommen übertragen werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen