Bei Abschlagzahlungen für bereits erbrachte Arbeitsleistungen ist die Beitragsberechnung vom vollen zu beanspruchenden Arbeitsentgelt – trotz der Teilzahlung – im Monat der tatsächlichen Arbeitsleistung vorzunehmen.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge