Auch mehrtägige Betriebsveranstaltungen können steuerfrei bleiben. Hierbei ist ebenfalls der Freibetrag zu beachten. Er verdoppelt sich nicht bei einem 2-tägigen Firmenausflug.[1] Erst wenn der Gesamtaufwand der (mehrtägigen) Betriebsfeier den steuerfreien Höchstbetrag überschreitet, ist der übersteigende Teil der Zuwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird der Freibetrag nicht überschritten, sind die Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung auch bei einer 2- oder mehrtägigen Betriebsveranstaltung lohnsteuerfrei.

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