Die Herkömmlichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der Anzahl der in einem Kalenderjahr durchgeführten Betriebsveranstaltungen. Herkömmlich ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen, die auch als mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchgeführt werden können. Der Freibetrag von 110 EUR kann also für jeden Arbeitnehmer für 2 begünstigte Veranstaltungen jährlich in Anspruch genommen werden.

Der Freibetrag gilt auch bei mehrtägigen Betriebsausflügen.[1] Er ist nicht von der Dauer der Veranstaltung abhängig, verdoppelt sich also nicht bei einem 2-tägigen Betriebsausflug. Wird der 110-EUR-Freibetrag nicht überschritten, sind Zuwendungen anlässlich einer 2- oder mehrtägigen Betriebsveranstaltung lohnsteuerfrei.

[1]

S. Abschn. 4.4.

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