Kurzbeschreibung

Geschäftsgeheimnisse sind vom Arbeitnehmer vertraulich zu behandeln. Der Geheimnischarakter ergibt sich entweder aus der Sache selbst oder kann vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet werden. Die vorsätzliche Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen berechtigt an sich zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. In weniger schweren Fällen oder bei fehlendem Vorsatz kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein, zunächst abzumahnen.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

am ________ haben Sie gegenüber dem Betriebsratsmitglied Herrn _________ geäußert, das Unternehmen stehe kurz vor dem Verkauf an den _____ -Konzern. Diese Information war lediglich dem Vorstand bekannt und stellte ein Geschäftsgeheimnis dar.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Geschäftsgeheimnisse, die Sie in Ihrer Funktion als Assistent des Vorstands erfahren, nicht weitergegeben werden dürfen.

Wir fordern Sie daher auf, künftig Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.

Sollten Sie noch einmal ein derartiges Fehlverhalten an den Tag legen, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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