Kurzbeschreibung

Die eigenmächtige Verlängerung der Pause ist eine Pflichtverletzung, die abgemahnt werden kann. Handelt es sich um eine beharrliche Arbeitsverweigerung, kommt auch eine Kündigung in Betracht. Geht die Pausenüberziehung mit einem Arbeitszeitbetrug einher, z. B. durch unterlassenes Ausstempeln, ist dies entsprechend abzumahnen.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

am _______ haben Sie sich von 10 Uhr bis 10.30 Uhr im Pausenraum aufgehalten und erst im Anschluss nach Hinweis Ihres Vorgesetzten Herrn _________ die Arbeit wieder aufgenommen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß unserer Betriebsvereinbarung "____________" die Vormittagspause in Ihrer Abteilung von 10 Uhr bis 10.15 Uhr stattfindet.

Wir fordern Sie auf, die festgelegten Arbeits- und Pausenzeiten im Betrieb künftig zu beachten.

Sollten Sie diese noch einmal missachten, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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