Kurzbeschreibung

Die unerlaubte Veränderung der Personalakte durch den Arbeitnehmer stellt eine gravierende Pflichtverletzung dar, die entweder abgemahnt werden kann oder je nach Schwere unmittelbar zur Kündigung berechtigt. Sollte der Arbeitnehmer bei seiner Manipulation gegen sonstige interne Vorgaben verstoßen haben, z.B. unerlaubt ein Büro betreten oder einen Schrank geöffnet haben, ist dies in der Abmahnung zusätzlich anzusprechen.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Sie wurden mit Schreiben vom _________ abgemahnt. Die Abmahnung wurde in Ihre Personalakte aufgenommen. Am _________ erhielten Sie auf Ihren Wunsch Einblick in Ihre Personalakte. Sie haben hierbei die Abmahnung vom __________ aus der Akte entfernt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nicht berechtigt sind, die Inhalte Ihrer Personalakte eigenmächtig zu verändern. Insbesondere sind Sie nicht berechtigt, Dokumente aus der Personalakte zu entnehmen.

Wir fordern Sie daher auf, künftig keine Veränderungen an Ihrer Personalakte mehr vorzunehmen.

Sollten Sie sich noch einmal eigenmächtig Personalunterlagen verändern, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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