Kurzbeschreibung

Ein Lohnbetrug liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer Handlungen vornimmt die darauf abzielen, ihm nicht zustehende Gehaltszahlungen zu gewähren. Auch das Vortäuschen nicht mehr bestehender Vergütungsansprüche fällt hierunter. Vermögensdelikte gegenüber dem Arbeitgeber berechtigen an sich immer zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Im Einzelfall kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein, zunächst abzumahnen.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Sie haben am _________ in Ihrer täglichen Arbeitszeiterfassung "+1" für eine Überstunde vermerkt. Tatsächlich haben Sie aber an diesem Tag keine Überstunde geleistet. Ihnen wurde am Monatsende ________ dennoch diese Überstunde vergütet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Arbeitszeiterfassung korrekt zu führen ist. Bewusste Fehlerfassungen stellen einen Lohnbetrug dar.

Wir fordern Sie daher auf, künftig keine falschen Arbeitszeiten mehr zu erfassen und werden Ihnen die Überzahlung mit der nächsten Lohnabrechnung verrechnen.

Sollten Sie noch einmal entsprechendes Fehlverhalten an den Tag legen, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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