Kurzbeschreibung

Beleidigungen rechtfertigen an sich den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Bei weniger starken Beleidigungen kann aber auch der Ausspruch einer Abmahnung geboten sein. Abzugrenzen sind kündigungsrelevante Beleidigungen von erlaubten Meinungsäußerungen des Arbeitnehmers. Die Äußerung darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden, sondern stets im Kontext des gesamten Gesprächs bzw. der Gesamtäußerung.

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

am __________ haben Sie Ihren Kollegen Herrn __________ gegenüber Ihrem weiteren Kollegen Herrn _________ als "Arschloch" bezeichnet. Ihren Vorgesetzten, Herrn _______, haben Sie gegenüber Herrn ________ als "inkompetent", "führungsschwach" und "korrupt" bezeichnet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, derartige beleidigende Äußerungen über Kollegen und/oder Vorgesetzten zu unterlassen.

Wir fordern Sie auf, künftig entsprechende Äußerungen nicht mehr zu tätigen und einen respektvollen Umgang mit Ihren Kollegen und Vorgesetzten zu pflegen.

Sollten Sie noch einmal entsprechende beleidigende Äußerungen tätigen, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge