Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen, kann jedoch auch der Vertragswille nicht entscheidend sein. Ist so keine abschließende versicherungsrechtliche Beurteilung möglich, folgt eine weitere Betrachtung. In diesen Fällen muss betrachtet werden, von welcher der beiden Arten von Erwerbstätigkeiten das bisherige Berufsleben der in Betracht kommenden Person geprägt ist.

 
Wichtig

Statusfeststellungsverfahren in Zweifelsfällen nutzen

Zur rechtlichen Absicherung ist es zu empfehlen, in allen nicht eindeutigen Fallgestaltungen bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund das Statusfeststellungsverfahren zu beantragen.[1]

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