Ein eigener Betriebssitz ist ein starkes Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Bestärkt wird dieses Merkmal, wenn der Auftragnehmer über eine unternehmerische Struktur verfügt. Diese ist gegeben, wenn zwischen der Arbeitsleistung und z. B. Buchhaltung, Einkauf, Verkauf u. Ä. differenziert wird. Um über eine unternehmerische Struktur zu verfügen, müssen nicht zwingend eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden. Lässt ein Selbstständiger beispielsweise seine Finanzangelegenheiten durch einen Steuerberater oder die Abrechnung von Leistungen durch ein Abrechnungszentrum erledigen, liegen bereits durch die Aufgabenverteilung unternehmerische Strukturen vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge