Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis handeln.[1] Da in beiden Fällen verschiedene Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeransprüche und -pflichten an die Tätigkeitsform geknüpft sind, sollte dies ebenfalls gewissenhaft geprüft werden.

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