Dieser Gesichtspunkt kommt bei Künstlern und verwandten Berufen in besonderer Weise zum Tragen. Die Finanzverwaltung hat deshalb diese Überlegungen in einem umfangreichen Erlass zur Tätigkeit bei Theaterunternehmen, Kulturorchestern sowie in Hörfunk und Fernsehen aufgegriffen.[1] Darin wird vor allem auch auf die Dauer der Verpflichtung bei ein und demselben Auftraggeber abgestellt. Stellt sich nämlich die Verpflichtung als dauerhafte Beschäftigung heraus, dann nimmt die Finanzverwaltung insoweit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis an.

 
Praxis-Beispiel

Spielzeitverpflichtete Künstler sind nicht selbstständig

Künstler, die für eine gesamte Spielzeit verpflichtet werden, sind grundsätzlich in den Theaterbetrieb eingegliedert und damit nichtselbstständig tätig. Demgegenüber sind gastspielverpflichtete Künstler nur dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie eine Probenverpflichtung übernehmen (müssen), die der künstlerischen Erarbeitung eines Stückes dient und über Stell- und Verständigungsproben hinausgeht.

Tätigkeit bei Hörfunk und Fernsehen

Im Bereich des Hörfunks und Fernsehens werden Personen, die auf der Grundlage von Honorarverträgen beschäftigt und als freie Mitarbeiter bezeichnet werden, grundsätzlich als nichtselbstständig Tätige, also abhängig Beschäftigte angesehen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn sie einer bestimmten Berufsgruppe angehören (sog. Negativkatalog) und in dieser Eigenschaft lediglich für einzelne Produktionen für ihren Auftraggeber tätig werden.

Selbstständig tätige Berufsgruppen sind z. B.

  • Architekten, Arrangeure, Autoren,
  • Berichterstatter, Bildhauer, Bühnenbildner,
  • Choreografen,
  • Diskussionsleiter, Dolmetscher,
  • Fachberater, Fotografen,
  • Gesprächsteilnehmer, Grafiker,
  • Interviewpartner,
  • Journalisten,
  • Kommentatoren, Komponisten, Korrespondenten, Kostümbildner, Kunstmaler,
  • Lektoren,
  • Quizmaster,
  • Regisseure,
  • Schriftsteller und
  • Übersetzer sowie
  • als Gäste verpflichtete Artisten, Chorleiter, Darsteller, Dirigenten, Moderatoren, musikalische Leiter und Solisten.

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