In Fällen einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, kann der Betriebsrat die Erstellung eines Sozialplans verlangen und ggf. nach § 112 Abs. 4 BetrVG über die Einigungsstelle erzwingen. In einem Sozialplan können z. B. Höchstgrenzen für Abfindungen oder auch Ausschlüsse geregelt werden.[1]
Mehr dazu siehe Sozialplan.
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