
Aufwendungen für Mitnahme eines Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder) auf eine Dienstreise sind regelmäßig (auch) privat veranlasst, auch wenn die Mitnahme beruflich förderlich ist.[1] Mehraufwendungen, die durch die Mitnahme eines Familienangehörigen entstanden sind, sind daher keine Werbungskosten. Wird wegen der Mitnahme der Ehefrau ein Doppelzimmer benutzt, sind nur die Kosten eines Einzelzimmers in demselben Hotel Werbungskosten.
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