Sachverhalt

Ein großer Energieversorger beliefert alle Mitarbeiter verbilligt Strom und Gas. Im Laufe des Jahres wird der Versorger in einen Konzern eingebracht. Die einzelnen Betriebszweige werden verselbstständigt in:

ABC Stromversorgung GmbH

ABC Gas GmbH

ABC Netz und Versorgungsleitung AG

ABC Holding AG

Der verbilligte Bezug von Strom und Gas gilt weiter für alle Mitarbeiter des Konzerns. Ein Mitarbeiter der ABC Stromversorgung GmbH nutzt einen Rabatt von 500 EUR beim Strom (Strombezug für 1.300 EUR abzüglich Zahlung von 800 EUR) und 400 EUR beim Gas (Gasbezug für 2.000 EUR abzüglich Zahlung von 1.600 EUR).

Wie sind die Vorteile steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

Ergebnis

Der Rabattfreibetrag gilt arbeitgeberbezogen: Bei der ABC Stromversorgung GmbH bleiben Rabatte beim Strombezug durch den Rabattfreibetrag begünstigt, nicht aber der verbilligte Bezug von Gas.

 
Strombezug mit Rabattfreibetrag
Strompreis für Endverbraucher 1.300 EUR
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) - 52 EUR
Zwischensumme 1.248 EUR
Abzgl. Zahlung Arbeitnehmer - 800 EUR
Geldwerter Vorteil 448 EUR
Abzgl. Rabattfreibetrag 448 EUR (höchstens 1.080 EUR) - 448 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil 0 EUR

Den verbleibenden Rabattfreibetrag von 632 EUR (1.080 EUR – 448 EUR) kann der Arbeitgeber für sonstige Vergünstigungen (geldwerte Vorteile) an den Arbeitnehmer nutzen.

 
Gasbezug ohne Rabattfreibetrag
Preis Endverbraucher 2.000 EUR
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) - 80 EUR
Zwischensumme 1.920 EUR
Abzgl. Zahlung Arbeitnehmer - 1.600 EUR
Geldwerter Vorteil 320 EUR
Ein Rabattfreibetrag darf nicht berücksichtigt werden, da der Arbeitgeber (ABC Stromversorgung GmbH) nicht mit Gas handelt.  
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil 320 EUR

Benachteiligt sind die Mitarbeiter der ABC Netz und Versorgungsleitung AG sowie der Holding AG. Ihre tarifvertraglich festgeschriebenen Preisnachlässe beim Bezug von Strom und Gas sind nicht über den Rabattfreibetrag begünstigt, da ihr Arbeitgeber keine derartigen Leistungen überwiegend an Kunden erbringt.

Selbst wenn die Holding die Muttergesellschaft bilden würde und die einzelnen Betriebszweige selbstständige Tochtergesellschaften werden, verbleibt es bei dem Ergebnis. Die Mitarbeiter erhalten den Rabattfreibetrag lediglich für den eigenen Geschäftszweig des Arbeitgebers.

Die Holding-Mitarbeiter erhalten aus keinem Betriebszweig der Tochtergesellschaften einen Rabattfreibetrag. Diese stellt weder Waren her oder vertreibt diese, noch werden Dienstleistungen erbracht.

Hinweis

Eine "konzernweite" Anwendung des Rabattfreibetrags ist nicht möglich. Bei der Bewertung von Sachbezügen besteht ein Wahlrecht zwischen der Rabattregelung und der Einzelbewertung. Zusätzlich besteht bei der Einzelbewertung von Sachbezügen ein Wahlrecht zwischen

  • dem üblichen Endpreis am Abgabeort (96-%-Grenze bei Sachbezügen) und
  • dem günstigsten Preis am Markt (z. B. Preis von Anbietern im Internet).

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