Für die Gefährdungsanalyse empfehlen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Leitmerkmalmethode (LMM). Sie dient zur praxisgerechten Analyse von objektiv vorhandenen Arbeitsbelastungen.

 
Achtung

Detailkenntnis erforderlich

Für die Anwendung ist eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Tätigkeit unbedingte Voraussetzung. Ergonomisches und sicherheitstechnisches Expertenwissen sind nicht erforderlich. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen

Die Leitmerkmalmethode besteht aus 6 Teilen. Sie dient zur orientierenden Beurteilung von Belastungen bei

  1. Heben, Halten und Tragen von Lasten,
  2. Ziehen und Schieben von Lasten,
  3. manuellen Arbeitsprozessen,
  4. Ausübung von Ganzkörperkräften,
  5. Körperzwangshaltungen,
  6. Körperfortbewegung.

Bei allen 6 Bewertungen gibt es eine Einschränkung für vermindert belastbare Personen. Das sind Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 sind, Neulinge im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert.

Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze erkennbar. Grundsätzlich sollen Ursachen mit hoher Wichtung beseitigt werden.

 
Wichtig

Formblätter

Unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physische-Belastung/Leitmerkmalmethode/Leitmerkmalmethode_node.html stehen Formblätter mit Rechenhilfen zu diesen 6 Themen zur Verfügung. In der Rubrik FAQ zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie z. B. Antworten zur Ergebnisgenauigkeit und ob diese Beurteilung für Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren genutzt werden kann.

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