Überblick

Als Antwort auf die steigenden Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und die zunehmenden Fehlzeiten in der Arbeitswelt trat 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber neben der finanziellen Aufstockung für die betriebliche Gesundheitsförderung vor, insbesondere Kleinstbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen stärker einzubeziehen, die Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz zu verknüpfen und Maßnahmen zur Bewältigung der demografischen Herausforderung anzugehen. Hier wird sich zeigen, welche Möglichkeiten in der betrieblichen Praxis realistisch umsetzbar sind und welche Konzepte und Programme akzeptiert werden. Dieser Beitrag zeigt, welche wesentlichen Inhalte und Ziele das PrävG verfolgt, welche organisatorischen Strukturen sowohl auf nationaler, aber auch auf Bundes- und Landesebene für die Umsetzung vorhanden sind, wer die Konzepte prüft und an welcher Stelle diese einzureichen sind und wie der erst Ende Dezember 2014 verabschiedete Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zum Präventionsgesetz passt.

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