- Dienstwagen: Rabatt für den Elektroantrieb
- Vorsicht bei RV-Pflicht und geringem Entgelt im Minijob
- Lohnsteuerpauschalierung bei geschenkten Datenverarbeitungsgeräten
- Rentenversicherungspflicht bei Minijobs - eine umfangreiche Aufgabe
- Neue Sachbezugswerte 2013 für Mahlzeiten und Unterkunft
- Authentifizierungspflicht für Lohnsteuer-Anmeldungen ab 1.1.2013

Die Sozialversicherungswerte 2013 sind nun amtlich. Jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Weitere Informationen können Sie in unserer Serie zum Jahreswechsel 2012/2013 nachlesen. Hier finden Sie alle Neuregelungen auf einen Blick zusammengefasst.
Die Sozialversicherungswerte 2013 sind nun amtlich. Jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Weitere Informationen können Sie in unserer Serie zum Jahreswechsel 2012/2013 nachlesen. Hier finden Sie alle Neuregelungen auf einen Blick zusammengefasst.
Nachdem der Bundesrat die Minijob-Reform befürwortet hat, erfolgte am 23.11.2012 auch die Zustimmung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2013.
Die wichtigsten Werte im Überblick:
· Kranken- und Pflegeversicherung
Hier sind die Werte jeweils bundeseinheitlich gültig. Die BBG wird auf 3.937,50 EUR im Monat angehoben. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) für das Jahr 2013 steigt auf 52.200 EUR. Für bereits am 31.12.2002 wegen des Überschreitens der JAE privat Krankenversicherte erhöht sich der Wert für das Jahr 2013 auf 47.250 EUR.
· Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt im Westen auf monatlich 5.800 EUR und im Osten auf 4.900 EUR.
· Bezugsgröße
Aus der Bezugsgröße werden zahlreiche Sozialversicherungswerte abgeleitet. Sie erhöht sich für das Jahr 2013 auf 2.695 EUR/Monat im Rechtsgebiet West und auf 2.275 EUR/Monat im Rechtsgebiet Ost.
Sozialversicherungswerte zum Download:
Wir haben die endgültigen Sozialversicherungswerte für Sie in einem kostenfreien Download zusammengefasst: