Kolumne Entgelt: Die Top 10 der unbeliebtesten Vorschriften

Für Laien aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Unbekanntes bereit. Unser Kolumnist Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht ausgefallenen Themen nach. Heute: Eine Rangliste der Gesetze oder Regelungen, die ungern von Unternehmen oder Mitarbeitern eingehalten werden.

Eigentlich sind wir in Deutschland sehr gründlich und haben für alles ein Gesetz oder eine Vorschrift. Bei einigen dieser Regelungen besteht auch ein Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung. Eventuell sind es jedoch so viele Vorgaben, dass es unmöglich ist, sich an alle zu halten. So scheinen erstaunlicherweise gerade Mitarbeiter gerne mal gegen Arbeitnehmerschutzgesetze zu verstoßen. Natürlich gibt es auch Gesetze, die nicht so ganz oder nur ungern von einigen Unternehmen eingehalten werden – gerade, wenn der Eindruck entstanden ist, dass ein Gesetz nicht so richtig zu den betrieblichen Interessen passt.

Gesetzesverstöße: Ungeliebte Vorschriften – von Arbeitgebern und Mitarbeitern

Bleibt die Frage: Welche Gesetze oder Regelungen werden denn ungern von Unternehmen oder Mitarbeitern eingehalten? Zu der Anzahl der Verstöße gibt es – gerade im Vergleich zueinander – selbstverständlich keine offizielle Auswertung oder Statistik. Dennoch geben Beobachtungen der Praxis durchaus Hinweise auf bestimmte Regelungen oder auf eine bestimmte Reihenfolge dieser Vorschriften, bei denen Mitarbeiter oder Unternehmen hin und wieder nicht so ganz genau hinschauen.

Gerne würden wir in der (an die Kolumne anschließende) Umfrage auch Ihre Meinung und Einschätzung dazu erhalten, welches Gesetz in der Praxis ungern von Mitarbeitern und Unternehmen eingehalten wird.

Die Top 5 der Gesetze, die ungern von Mitarbeitern eingehalten werden

 

  1. Arbeitszeitgesetz,
    insbesondere im Hinblick auf das Einhalten der Pausenregel, der Zehn-Stunden-Grenze oder der Dokumentation von Tagen mit mehr als acht Stunden Arbeitszeit.
  2. Bundesurlaubsgesetz,
    insbesondere im Hinblick auf die Auszahlung von Resturlaub am 31. März – trotz Weiterbeschäftigung.
  3. Zivilprozessordnung,
    insbesondere im Hinblick auf die Angabe von unterhaltspflichtigen Personen bei Pfändungen.
  4. Entgeltfortzahlungsgesetz,
    insbesondere im Hinblick auf die richtige Angabe bei Zusammenrechnung von Krankheiten, auf die richtige Angabe beim Hinzutreten von Krankheiten und auf die Verpflichtung, die Krankmeldung an die Krankenkasse zu senden.
  5. Lohnsteuergesetze oder Lohnsteuerrichtlinie,
    insbesondere im Hinblick auf die Angabe des richtigen Verpflegungsmehraufwands bei Dienstreisen oder auf die richtigen Entfernungskilometer bei der Firmenwagen-Versteuerung.

Die Top 5 der Regelungen, die ungern von Unternehmen eingehalten werden

 

  1. Mindestlohngesetz,
    vor allem bezüglich der Höhe beziehungsweise der Anrechnung von Lohnbestandteilen.
  2. Teilzeit- und Befristungsgesetz,
    vor allem bezüglich der richtigen Umsetzung und der Gründe einer Befristung.
  3. Lohnsteuergesetze und Entgeltabrechnung,
    vor allem bezüglich der Versteuerung von Sachbezügen, des Wechsels zu Steuerklasse 6 nach dem Austritt, sowie der richtigen Umsetzung von § 108 Gewerbeordnung.
  4. Fortbildungsverträge mit Rückzahlungsklausel,
    vor allem dazu, wann solche Verträge und mit welcher Bindungsfrist erlaubt sind, sowie zur Versteuerung des geldwerten Vorteils.
  5. A1-Bescheinigungen,
    die häufig mal bei Dienstreisen ins europäische Ausland nicht ausgestellt werden.

Ihre Meinung ist gefragt:

>> Die Umfrage, welche Gesetze oder Regelungen in der Praxis ungern von Mitarbeitern und Unternehmen eingehalten werden, finden Sie im Anschluss!