Hinzuverdienst: Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt durch

Ab 2013 dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrentner bis zu 450 EUR im Minijob neben der Rente dazuverdienen.

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt – angepasst an die Grenze bei Minijobs – ab 1.1.2013 auf 450 EUR monatlich. Bisher galt hier eine Grenze von 400 EUR im Monat. Von dieser Regelung profitieren vorzeitige Altersrentner und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Bei Überschreiten droht Rentenverlust

Die Grenze sollte grundsätzlich beachtet werden, denn bei Überschreiten drohen Verluste bei der Rente. Entgeltabrechner sollten die Regelungen deshalb kennen, um bei Neueinstellungen entsprechend beraten zu können. Wird ein höheres Nebeneinkommen als 450 EUR erzielt, erfolgt eine pauschale Rentenkürzung. Es wird dann nur noch eine Teilrente gewährt.

Teilrente statt Vollrente

Bei Altersrenten werden Teilrenten dann zu Zweidrittel, zur Hälfte oder zu einem Drittel ausgezahlt. Bei noch höheren Überschreitungen des Grenzwertes von 450 EUR kann es sogar zum vollständigen Rentenstopp kommen. Bei einer vorzeitigen Altersrente führt bereits ein Hinzuverdienst von 451 EUR monatlich zu einer pauschalen Kürzung der Vollrente um mindestens ein Drittel.

Wer mehr als 450 EUR verdient, muss dies der Rentenversicherung melden. Besser ist auf jeden Fall, vor Beginn der Beschäftigung mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und die Frage des möglichen Hinzuverdienstes und seiner Auswirkungen im Vorfeld zu klären.

Weiterhin sind zweimalige Überschreitungen pro Jahr möglich

Unverändert gilt auch ab 2013 die Regelung weiter, wonach zweimal im Jahr maximal bis zur doppelten Entgeltgrenze hinzuverdient werden kann, ohne dass sich dies auf die Rente auswirkt. Es darf also 2013 in höchstens 2 Monaten maximal ein Entgelt von bis 900 EUR verdient werden, ohne dass deswegen Rentenkürzungen zu befürchten sind. Diese Regelung wird in der Praxis regelmäßig genutzt, um Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ohne Auswirkung auf die Rentenhöhe gewähren zu können.

Regelaltersgrenze wird heraufgesetzt

Der unbegrenzte Hinzuverdienst ist erst möglich, wenn Frührentner die Regelaltersgrenze erreichen. Diese ist nicht mehr starr auf das 65. Lebensjahr festgeschrieben, sondern steigt für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise von 65 bis auf 67 Jahre. Dabei wird pro Kalenderjahr jeweils ein Monat auf das Rentenalter addiert. Wer 1948 geboren ist, erhält mit 65 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersrente ab März 2013 bis Februar 2014.