Überstunden richtig abrechnen
Als Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, welche der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Begrifflich davon zu unterscheiden ist die Mehrarbeit, die ein Überschreiten der allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen bezeichnet. (Lesen Sie dazu auch: Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?)
Leistet ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zum Beispiel zehn Überstunden im Juli eines Jahres, erfolgt die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abrechnung der Überstundenvergütung grundsätzlich auch in diesem Monat. Es gibt jedoch Vereinfachungsregelungen.
Überstunden: Vereinfachungsregelung für ständig zeitversetzte Zahlung
Häufig kann der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden nicht in dem Erarbeitungsmonat abrechnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Entgeltabrechnung bereits im Laufe oder am Ende des Kalendermonats erfolgt. In diesen Fällen werden die zusätzlichen Stunden erst im Folgemonat oder im übernächsten Monat abgerechnet. Grundsätzlich ist dann die bereits erfolgte Entgeltabrechnung für den Erarbeitungsmonat zu korrigieren.
Werden Überstunden regelmäßig mit dem laufenden Entgelt des nächsten oder übernächsten Monats abgerechnet, kann der Arbeitgeber eine Vereinfachungsregelung anwenden. Anstelle der Berichtigung der Entgeltabrechnung des Erarbeitungsmonats erfolgt die Verbeitragung im Auszahlungsmonat.
Wichtig: Diese Vorgehensweise ist einmalig mit der Einzugsstelle abzustimmen. Auch die Versteuerung erfolgt dann im Auszahlungsmonat.
Anwendung bei Änderung der Beitragssätze oder der BBG
Die zeitversetzte Berücksichtigung der Überstundenvergütungen bei der Entgeltabrechnung erfolgt dann auch in den Monaten, in denen sich gegenüber dem Erzielungsmonat Beitragssätze oder Beitragsbemessungsgrenzen geändert haben.
Überstunden: Vorgehensweise bei Beitragsfreiheit im Auszahlungsmonat
Fällt in den Entgeltabrechnungszeitraum, in dem die Überstunden abgerechnet werden, eine teilweise beitragsfreie Zeit, wird dennoch die Vereinfachungsregelung angewandt. Besteht aber in dem gesamten Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung keine Beitragspflicht, können die Überstunden nicht beitragsfrei bleiben. Dann sind sie dem Arbeitsentgelt des vorangegangenen Abrechnungszeitraumes bzw. des Erarbeitungsmonats hinzuzurechnen.
Beispiel: Der Arbeitgeber rechnet die Arbeitsentgelte seiner Mitarbeitenden am 15. des laufenden Monats ab. Die erarbeiteten Überstunden werden jeweils mit der Entgeltabrechnung im Folgemonat ausgezahlt. Arbeitnehmer A und B leisten jeweils im September und Oktober Überstunden. Bei der Beitragsberechnung werden Vereinfachungsregelungen – soweit möglich – angewendet. Arbeitnehmer A ist aufgrund von Krankengeldbezug vom 27. bis 30. November beitragsfrei. Bei Arbeitnehmer B besteht im ganzen Monat November wegen Krankengeldbezug Beitragsfreiheit.
Ergebnis: Bei beiden Arbeitnehmern werden die Überstunden von September jeweils im Oktober abgerechnet. Bei Arbeitnehmer A wird die Überstundenvergütung für Oktober im November abgerechnet. Bei Arbeitnehmer B hingegen ist für die im November ausgezahlten Überstunden aus Oktober eine Berichtigung der Entgeltabrechnung für Oktober vorzunehmen.
Auszahlungsfrist bei Überstundenauszahlung als Einmalzahlung
Werden Überstunden ausgezahlt, die über mehrere Monate hinweg erarbeitet wurden, ist der Gesamtbetrag grundsätzlich auf die jeweiligen Erarbeitungsmonate aufzuteilen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber den Gesamtbetrag wie eine Einmalzahlung verbeitragen. Voraussetzung ist aber, dass die Auszahlung spätestens bis zum 31. März des Folgejahres erfolgt.
Beachten Sie zum Thema Lohnsteuer, dass Überstundenvergütungen, die nachträglich für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg gezahlt werden, weiterhin mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden können.
Ab dem Jahr 2025 darf die Fünftelregelung jedoch nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet werden. Sie kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden. In diesem Fall muss die Nachzahlung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung separat ausgewiesen werden.
Umlagebeiträge trotz Überstundenauszahlung als Einmalzahlung
Trotz einer Verbeitragung als Einmalzahlung gelten die Überstunden weiterhin als laufendes Arbeitsentgelt. Daher sind von der Überstundenvergütung auch bei Anwendung der Vereinfachungsregelung Beiträge zur Umlage U1 und U2 zu entrichten.
Das könnte Sie auch interessieren:
BAG-Urteil: Beschäftigte müssen Überstunden weiterhin beweisen
Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?
Fast die Hälfte der Beschäftigten macht regelmäßig Überstunden
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
4.9601
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
4.457
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.285
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.224
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
3.94342
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.303
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.762
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
2.662
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
2.598
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
2.231
-
Fahrtkostenerstattung: Wann liegt ein Arbeitgeber-Sammelpunkt vor?
06.11.2025
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
05.11.2025
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
04.11.20252
-
Urteile zu Scheinselbstständigkeit im Überblick
30.10.20252
-
Keine Rechtskreistrennung mehr in Beitragsnachweisen
29.10.2025
-
Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
28.10.2025
-
Steuerfreie Aktivrente im Gesetzgebungsverfahren
23.10.2025
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
22.10.2025
-
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2026
20.10.2025
-
Betriebsveranstaltungen und Steuerrecht – große Kluft zwischen Spaß und Regeln
15.10.2025