- Was bedeutet "Sonderurlaub"?
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- Wie wird der Urlaub berechnet, wenn der Sonntag ein regelmäßiger Arbeitstag ist?
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Zählt das Wochenende zum Urlaub? Grundsätzlich werden Sonntag und Feiertage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Aber wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig sonntags arbeitet?
Zählt das Wochenende zum Urlaub? Grundsätzlich werden Sonntag und Feiertage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Aber wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig sonntags arbeitet?
Sonntage und Feiertage werden in der Regel nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Anders sieht es allerdings aus, wenn der betreffende Arbeitnehmer regelmäßig an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet, beispielsweise im Schichtdienst oder in der Gastronomie. Dann gelten die Sonntage und Feiertage als Werktage und werden als Urlaubstage gezählt.
Wann Sonntag oder Feiertag als Urlaubstag gezählt wird
Wird der Arbeitnehmer also von seiner Arbeitspflicht durch Urlaub an einem Sonn- oder Feiertag befreit, an dem er sonst hätte arbeiten müssen, so wird ihm der Tag auf seinen Urlaubsanspruch als gewährt angerechnet. Er erhält dann auch das regelmäßige Arbeitsentgelt nach den Maßstäben des § 11 BUrlG.
Beispiel: Urlaub am Sonntag in der Gastronomie
Ein Beispiel: Ein Kellner in einem Gaststättenbetrieb, der regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag arbeitet, hat einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 20 Tage Urlaub wie sein von Montag bis Freitag arbeitender Kollege. Der Sonntag ist als regelmäßiger Arbeitstag bei der Berechnung des individuellen Urlaubsanspruchs zu berücksichtigen, d.h., es ist bei der Berechnung von einer 5-Tage-Woche auszugehen.
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