Kolumne: Eiertanz der Politik zu den Ruhetagen an Ostern

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 2021 hatte für helle Aufregung gesorgt. Was sind Ruhetage? Was hat sich die Politik dabei gedacht? Einen Tag später musste die Kanzlerin zurückrudern. Diesen Eiertanz der Politik beleuchtet unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller und wendet dabei streng wissenschaftliche Methoden an.

Wissenschaften begeistern mich schon seit Kindesbeinen. Nun, letzten Endes bin ich Rechtswissenschaftler geworden, vielleicht eine nicht ganz typische Wissenschaft. Deshalb nicht, weil eine Prämisse in der Rechtswissenschaft nicht zählt, die zumindest in den Natur- und manchen Geisteswissenschaften die Maxime per se ist: eine Theorie oder These gilt so lange als richtig, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Nun will ich mich auf meine alten Tage an "echte" Wissenschaft heranwagen und zwei Thesen einer Probe aufs Exempel unterziehen:

  • Schwarmintelligenz, die: Emergentes Phänomen, bei dem Gruppen von Individuen durch Zusammenarbeit intelligente Entscheidungen treffen können. (Wikipedia)
  • Aus Fehlern lernen, das: Als Spezialfall des erfahrungsbasierten Lernens anzusehen. Damit sind Handlungen gemeint, die als Folge eines Fehlerereignisses ausgeführt werden. (Wikipedia)

Warum gerade diese Thesen? Im Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021 hieß es nach zähem zwölfstündigem Ringen, "deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Karsamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Damit gilt über Ostern an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip 'Wir bleiben zu Hause'." Der Beschluss ist es wert, ihn einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

Danke, Frau Bundeskanzlerin und liebe MPs, für noch mehr graue Haare!

Der überraschende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hat mich mehr Haare meines schütteren Haupthaars gekostet als viele Regelungen, Verordnungen und Gesetze in den letzten 18 Monaten zuvor. Massenweise haben am Tag nach dem Beschluss Mitarbeiter und Führungskräfte ihre Arbeitsrechtler angerufen: "Was heißt das jetzt? Ist Feiertag? Müssen oder dürfen wir im Homeoffice arbeiten? …" – und die Antwort lautete immer wieder: "Wir wissen nicht, was die sich in Berlin und den Landeshauptstädten in der Schalte gedacht haben – wir wissen nicht einmal, ob sie überhaupt gedacht haben …".

Ruhetag. Aha. Der geneigte Leser des Beschlusses hat sich gefragt, was das denn sein soll. Wir kennen das aus der Gastronomie – "heute Ruhetag" (immer dann, wenn man in seine Lieblingskneipe gehen will). Oder im Arbeitszeitgesetz, in § 11: Wenn ein Sonntag nicht arbeitsfrei war, muss es einen Ersatzruhetag geben. Kurz gesagt, es gibt keine Legaldefinition. Das machte es nicht leichter.

Ein Feiertag konnte es nicht sein. Denn am Samstag hätte der Lebensmittelhandel ja geöffnet sein sollen. Und die Impf- und Testzentren. Außerdem ist die Festlegung von Feiertagen Ländersache. Und per Verordnung wäre das nicht hinzubekommen gewesen, sondern nur per Gesetz. Ob eine Ausnahme (Lebensmittelhandel) wiederum durch Landesgesetz möglich gewesen wäre (oder vielleicht doch durch ein Bundesgesetz?) … nun ja. Vielleicht hätte die Nutzung des § 28a Abs. 1 Nr. 14 IfSG einen Weg eröffnet. Damit wäre eine Betriebsschließung durch die Kommunen und durch die Länder zulässig gewesen, aber nicht die Einrichtung eines Feiertags. Das hätte bedeutet, Homeoffice wäre weiterhin möglich gewesen, es hätten ja nur die Betriebe geschlossen werden müssen. Aber, wir konnten uns beruhigt zurücklehnen: "Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen". Nun, wie sich gezeigt hat, hat auch der Bund gemerkt, dass das alles nicht so einfach ist.

Was sagt der Wissenschaftler dazu?

Was also hat das nun mit meinem Eingang zu tun, Thesen zu be- oder widerlegen?

Es ist widerlegt, dass man aus Fehlern lernt: Nach dem Desaster des zunächst verunglückten § 56 IfSG (wir erinnern uns, es war nicht klar, ob es eine Erstattung für Kinderbetreuung gibt, wenn unklar ist, ob betriebsbedingt oder auch kinderbedingt nicht - zu Hause - gearbeitet werden kann) und der verunglückten Erweiterung des § 45 SGB V (wir erinnern uns: Verdoppelung der Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes wenn Kinder wegen Schulschließung zu Hause bleiben mussten – verfassungswidrig, weil es sich um eine sozialversicherungsfremde Leistung handelt und um eine Belastung der Arbeitgeber, die Zuschüsse zum Krankengeld zahlen) nun wieder so ein Unglück, bei dem keiner wusste, wie damit umzugehen gewesen wäre. Keine Frage: Es war gut gemeint!

Widerlegt ist auch, dass es Schwarmintelligenz gibt. Denn jede Menge "Hochkaräter" hatten sich das – in zwölf Stunden Verhandlung! – ausgedacht. Es war unausgereift, warf mehr offene Fragen auf als es Antworten geben konnte und – eigentlich das Schlimmste – es wurde veröffentlicht und der Presse vorgestellt, ohne zu wissen, wie es weitergeht. Zur Aussage "der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen", lag kein fertiges Konzept in der Schublade. Am Ende eine Blamage.

Politische Entscheidungen ja – aber umsetzbar und klar!

Ob man nun einen "Feiertag" anordnet oder nicht, ob man sie bezahlt oder nicht (ein zusätzlicher zu bezahlender Tag ist zum Beispiel in Baden-Württemberg immerhin 1/223tel, also knapp 0,5 Prozent wert – das mal eben zu "verschenken" während gleichzeitig in Tarifverhandlungen um jeden Prozentpunkt hart gerungen wird, hat auch viele Arbeitgeber verärgert), ist eine politische Entscheidung, mit der ich mich, obwohl ich eine Meinung dazu habe, hier nicht befassen möchte.

Ob der Fünf-Tage-Lockdown (ob bei gutem Wetter die Flaniermeilen nicht überrannt worden wären?) nützlich gewesen wäre, wird von Epidemiologen und Virologen kontrovers diskutiert (es scheint übrigens so, als ob es in Deutschland 80 Millionen davon gäbe – ähnlich wie es nach verlorenen Fußballländerspielen 80 Millionen Bundestrainer gibt …) und auch das kann ich nicht beurteilen.

Also, ob diese Ruhetage sinnvoll und notwendig gewesen wären und wie sie hätten umgesetzt werden können oder sollen, bitte, ich hätte mit fast allem leben können, was ich verstehe, ich wende mich keineswegs gegen sinnvolle Maßnahmen.

Erneut eine überflüssige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Aber dass dieser vorschnell zusammengezimmerte Beschluss meinen Kollegen in den Unternehmen und mir Arbeit beschert hat, die komplett unnötig war, das kann und will ich beurteilen:

Es gibt etwa 7.000 Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten in Deutschland. Wenn nur in jedem zweiten dieser Unternehmen jeweils nur 100 Mitarbeiter, Personalleute, Führungskräfte oder Betriebsräte bei meinen Kolleginnen und Kollegen nachgefragt haben – per Telefon, E-Mail oder sonstigen modernen Kommunikationsmitteln – und jede Bearbeitung nur fünf Minuten gekostet hat (und diese Zahlen sind eher tiefgestapelt), dann sind das 3.500.000 Minuten, also 58.333 Stunden – umgerechnet um die 350 Mann- oder Frautage! Das bedeutet, dass zwei Arbeitsrechtlerinnen oder Arbeitsrechtler vom Bund und den Ländern für ein Jahr lang "verbraucht" wurden und das, nur um zu sagen "ich weiß es nicht, niemand weiß es, vielleicht wissen wir es morgen".

Wäre in den einzelnen Ländern entschieden worden, hätte es wieder einen Flickenteppich verschiedener Regelungen gegeben, die uns Arbeitsrechtlern nochmal Arbeit gemacht hätten – naja, mittlerweile hat man sich daran schon beinahe gewöhnt.

Sich am Ende zu entschuldigen und zurückzurudern, ist zwar kein Ruhmesblatt deutscher Politik, aber zumindest hat diesmal die Einsicht gesiegt, dass man komplizierte Sachverhalte nicht mal eben schnell per Nachtsitzung auf den Weg bringen kann. Wenn wir Arbeitsrechtler die zitronigste Zitrone für den am schlimmsten verunglückten gesetzgeberischen Regelungsversuch während der Coronapandemie verteilen dürfen, ist wohl spätestens jetzt klar, welcher Beschluss hier mit großem Vorsprung durchs Ziel gehen wird.


Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) sowie Vorstand und Arbeitsdirektor bei ABB, blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.

Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Politik, Arbeitsrecht