Kolumne Arbeitsrecht: Warum Sie einen Arbeitsrechtler brauchen

Externer Anwalt oder interner Arbeitsrechtler? Es mag wenig wundern, wenn der Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) ein Plädoyer für eben jene Arbeitsrechtler in Unternehmen hält. Alexander R. Zumkeller differenziert jedoch auch – nach Unternehmertypus.

Arbeitsrechtliches Know-how ist wichtig für ein Unternehmen. Aber genügt für das bisschen Arbeitsrecht nicht ein externer Anwalt? Oder braucht Ihre Firma einen eigenen Arbeitsrechtler? Erwarten Sie von mir als Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) jetzt bitte kein "Nein" auf diese zweite Frage. Aber Sie haben eine ehrliche Antwort verdient – und die heißt auch nicht ohne weiteres "Ja". Es kommt eben drauf an - eine Antwort, die Sie von einem Juristen ja auch erwartet hatten.

Bevor ich jedoch mit ja oder nein antworte sind Sie zunächst dran und müssen mir ein paar Fragen beantworten. Danach mag ich Ihnen eine kleine Entscheidungshilfe geben. Also: Was für ein "Typ" sind Sie? Welche "DNA" hat Ihr Unternehmen? Die Antworten hierauf führen ein wenig weiter.

Der Sparsame: betriebswirtschaftliche Grenzkostenrechnung

Passt der Inhalt der Überschrift auf Sie, brauchen Sie nur ein kariertes Blatt Papier, einen Stift und einen Taschenrechner. Jetzt schreiben Sie auf: Wieviel haben Sie in den letzten fünf Jahren im Jahresdurchschnitt an einen externen Anwalt bezahlt? Landen Sie bei etwa 100.000 Euro und mehr, wird es interessant. Das wären etwa 250 bis 300 Anwaltsstunden. Wenn nach Streitwert abgerechnet wurde, entspräche dies ungefähr 20 bis 25 Kündigungsverfahren – jedes mit einem Zeitaufwand von etwa zehn Stunden, also auch wieder um die 250 Stunden.

Für den Betrag können Sie sich – je nach Arbeitszeit und je nach Berufserfahrung und gegebenenfalls Zusatzqualifikation – einen Inhouse-Arbeitsrechtler anstellen, der dann dafür circa 1.500 bis 1.700 Stunden arbeitet. Sie erhalten sozusagen ein Naturalrabatt in Höhe von ein paar hundert Prozent. Was Sie damit machen können? Ständig Ihre Arbeitsverträge auf dem Laufenden halten, einen ständigen Sparringpartner in Personalprozessen haben, Betriebsvereinbarungen professionell ausarbeiten oder auch sozialversicherungsrechtliche Themen wie Kurzarbeit hinbekommen.

Der Vorsichtige: Compliance wird immer wichtiger

Sind Sie eher der Vorsichtige? Muss oder besser sollte eigentlich, denn immer mehr Stolperfallen begegnen Unternehmern heute. Ein Klassiker ist das Arbeitszeitgesetz – ein Verstoß kommt schnell auf ein Ordnungsgeld von 20.000 Euro. Ach ja, ein Argument, das auch auf den sparsamen Unternehmertypus passen würde.  

Der Mindestlohn ist einzuhalten – tun Sie das nicht, werden Sie ratzfatz von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit, Dienst- und Werkverträge, unwirksame Befristungen – Fehler hier führen zu unerwartetem und häufig unerwünschtem neuen Personal im eigenen Hause. Nun, das mag vielleicht auch nicht mehr als ein Arbeitsrechtler kosten - abgesehen wieder von der Compliance-Frage, Ordnungsgeld et cetera.  

Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Aufklärung der Führungskräfte, Abstimmen der Stellenanzeigen – das bringt Ihnen Rechtssicherheit. Ja, das können Sie sich auch alles extern einkaufen – rechnet sich aber nicht unbedingt. Fragen Sie Ihren sparsamen Kollegen…

Der Redliche: Fairness geht vor

Gut bedient sind Sie mit einem Arbeitsrechtler, wenn es zur DNA Ihres Unternehmens gehört, es "einfach nach Möglichkeit richtig" zu machen, als inneren Beweggrund. "Integrity" ist das, sozusagen "Compliance aus eigenem Antrieb". Da spielen Kosten nicht die allererste Rolle. Sie wollen "richtige" Verträge, richtige Betriebsvereinbarungen. Ihr Unternehmen soll als fairer Arbeitgeber nützliches Mitglied der Gesellschaft sein – "Corporate Citizenship" und "Corporate Social Responsibility" sind Ihnen – und vielleicht Ihren Kunden oder auch Ihren Mitarbeitern – selbstverständlich.

Dann – ja, dann brauchen Sie einen Arbeitsrechtler. Als Sparringpartner der Geschäftsführung, des Personalbereichs, der Führungskräfte, in allen Fragen, die mit Mitarbeitern zu tun haben. Denn der Arbeitsrechtler ist nicht einfach nur "Jurist". Der (gute) Arbeitsrechtler zeichnet sich durch hohe soziale Kompetenz aus, erfasst wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge sofort, kann den Gesellschafts- oder Steuerrechtler erheblich unterstützen, weil er auch hier wichtige Basiskenntnisse hat. Kurz: der Arbeitsrechtler ist Ihr Allrounder – und führt schon auch mal ein Trennungsgespräch. Oder ein Einstellungsgespräch (deutlich angenehmer!). Oder Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Oder fungiert als Compliance-Beauftragter. Oder …

Braucht meine Firma also einen Arbeitsrechtler?

Wissen Sie was, ich habe mich mit meinen paar Zeilen gerade auch selbst überzeugt: Ja! Ja, Sie brauchen einen Arbeitsrechtler. Aber Sie werden sich wundern: Der Markt ist ziemlich leergefegt. Also – beeilen Sie sich!



Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BvAU), blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsrecht, Rechtsanwalt