- Was bedeutet "Sonderurlaub"?
- Was passiert, wenn der neue Mitarbeiter keine Urlaubsbescheinigung vorlegt?
- Wie wird der Urlaub berechnet, wenn der Sonntag ein regelmäßiger Arbeitstag ist?
- Urlaubsanspruch bei Teilzeit
- Kann der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen?
- Wann genau beginnt die Wartefrist zu laufen?

Teilzeitbeschäftigte haben Urlaub unter den gleichen Voraussetzungen und in entsprechendem Umfang wie die vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Man unterscheidet zwischen Teilzeitlern, die täglich arbeiten oder nur an einigen Tagen pro Woche.
Teilzeitbeschäftigte haben Urlaub unter den gleichen Voraussetzungen und in entsprechendem Umfang wie die vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Man unterscheidet zwischen Teilzeitlern, die täglich arbeiten oder nur an einigen Tagen pro Woche.
Teilzeitarbeiter haben Urlaub unter den gleichen Voraussetzungen und in entsprechendem Umfang wie vollbeschäftigten Arbeitnehmern. Man unterscheidet zwischen Teilzeitlern, die täglich arbeiten oder nur an einigen Tagen pro Woche.
Urlaub bei Teilzeit in 5-Tage-Woche
Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten. Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer zwar jeden Tag, aber mit einer geringen Stundenzahl arbeitet, nicht zur Verkürzung seines (nach Tagen gerechneten) Urlaubsanspruchs.
Urlaubsanspruch bei nicht täglicher Teilzeitarbeit
Wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hingegen nicht täglich beschäftigt, ist Anzahl der Urlaubstage in dem Verhältnis anzupassen, in dem die tatsächlichen Beschäftigungstage zu den Werktagen des Kalenderjahres stehen.
Beispiel: Urlaubsberechnung Teilzeit
Der Arbeitnehmer hat einen tarifvertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, arbeitet aber in Teilzeit an 2 Arbeitstagen wöchentlich:
30 Urlaubstage/5 Wochenarbeitstage × 2 Arbeitstage = 12 Arbeitstage Urlaub
Achtung: Die 12 Arbeitstage Urlaub sind nur immer auf die Tage der Woche anzurechnen, an denen der Arbeitnehmer arbeiten müsste (z. B. Dienstag und Donnerstag). Die übrigen Tage sind ohnehin frei. Der Arbeitnehmer hat dann im Ergebnis 6 Wochen Urlaub wie ein Vollzeitbeschäftigter.