
Der Acht-Stunden-Tag ist passé. Längst ist die Grenze zwischen Arbeitswelt und Freizeit fließend. Doch Arbeitnehmer sind nicht rund um die Uhr einsetzbar, warnt Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in einem mit der dpa geführten Interview.
dpa: Kann das Arbeitsrecht überhaupt mit dem digitalen Wandel Schritt halten?
Ingrid Schmidt: Die Arbeitswelt 4.0 ist schon längst im Arbeitsrecht angekommen. Es hat schon immer mit technischem und wirtschaftlichem Wandel Schritt halten müssen. Als Beispiel verweise ich gerne auf die Vorschrift, welche die Mitbestimmung des Betriebsrates bei technischen Einrichtungen zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Arbeitnehmern regelt. Sie stammt aus dem Jahr 1972. Damals dachte keiner an Laptops, Smartphones oder Digitalkameras. Und trotzdem taugt diese Vorschrift noch immer, um zu verhindern, dass Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern durch Überwachungseinrichtungen unverhältnismäßig beschränkt werden.
Natürlich wird die weitere Computerisierung der Arbeitswelt neue Risiken schaffen. Diese gilt es dann im Einzelnen zu analysieren und zu schauen, ob es neue Rechtsregeln braucht.
dpa: Steigt mit der wachsenden Selbstverantwortung etwa durch mobiles Arbeiten nicht auch der Druck zur Selbstausbeutung?
Ingrid Schmidt: Das eine bringt das andere mit sich. Wenn die Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit eine völlig fließende wird, dann muss man Vorkehrungen treffen, die den Arbeitnehmer auch davor schützt, sich selbst auszubeuten. In einigen großen Betrieben ist das ja schon verstanden worden - Thema Einschränkung der Erreichbarkeit durch E-Mail oder Smartphone. Die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern lassen sich am besten in Unternehmen mit Betriebsräten in Einklang bringen, die entsprechende Betriebsvereinbarungen schließen können.
dpa: Sind das Arbeitszeitgesetz und das Modell des Acht-Stunden-Tages noch zeitgemäß?
Ingrid Schmidt: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt schon heute recht viel Flexibilität. Dort, wo nicht in festen Schichten gearbeitet wird, existieren jetzt schon alle möglichen Arbeitszeitmodelle. Der klassische Acht-Stunden-Tag hat doch längst ausgedient. Wichtig ist die Arbeitszeitverteilung in der Woche, im Monat oder im Jahr. Umstritten ist die elfstündige Ruhezeit, deren Einhaltung das Arbeitszeitgesetz nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit verlangt. Wie ist damit umzugehen, wenn beispielsweise nachts noch eine Telefonkonferenz mit außereuropäischen Niederlassungen oder Geschäftspartnern ansteht? Bei der Lösung dieses Problems muss man sich dessen bewusst sein: Es geht um den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, die eben nicht beliebig und nicht ständig rund um die Uhr einsetzbar sind.
Zur Person: Ingrid Schmidt ist die erste Frau, die das Bundesarbeitsgericht führt. Die 60-Jährige steht seit März 2005 an der Spitze des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt und arbeitete unter anderem als Richterin in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit.
Das Interview führte Annett Gehler, dpa.