Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird das Entgelt für Bereitschaftsdienst landesbezirklich – bzw. für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene – geregelt. Diese landesbezirklichen Regelungen bzw. die Bereitschaftsdienstvergütung beim Bund müssen noch verhandelt werden.

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