Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird das Entgelt für Bereitschaftsdienst landesbezirklich – bzw. für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene – geregelt. Diese landesbezirklichen Regelungen bzw. die Bereitschaftsdienstvergütung beim Bund müssen noch verhandelt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen