Überstunden sind "die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die … für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden" (§ 7 Abs. 7 TVöD).

Werden diese zusätzlich geleisteten Stunden jedoch innerhalb eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors bzw. einer täglichen Rahmenzeit geleistet, so liegen zuschlagspflichtige Überstunden nicht vor (§ 7 Abs. 8 Buchst. a und Buchst. b TVöD). Bezüglich der Einzelheiten zum Begriff der Überstunden wird auf die Ausführungen im Beitrag "Arbeitszeit", dort "Überstunden" verwiesen.

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