Der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben am 25.5.2011 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags wurde den Beschäftigten des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine ergänzende betriebliche Altersversorgung (Eigenvorsorge) im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen.

Der TV-EntgeltU-B/L trat rückwirkend zum 1.8.2011 in Kraft. Einziger Anbieter für die Entgeltumwandlung ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

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