Die Techniker-, Programmierer- und Meisterzulagen werden bei der Bemessung des Sterbegeldes nicht berücksichtigt (§ 7 Abs. 3 TV über Zulagen an Angestellte).

 
Praxis-Tipp

Diese berufsbezogenen Zulagen wurden offensichtlich geschaffen, weil die nach dem BAT vorgesehene Grundvergütung nicht attraktiv genug ist, um geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Der nicht tarifgebundene Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die berufsbezogenen Zulagen in eine speziell für die Einrichtung/den Betrieb zugeschnittene Eingruppierung einfließen zu lassen (näher unter TVöD-Anwender – Vereinfachung der Entgeltberechnung).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

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