(1) Disziplinarmaßnahmen sind

 

1.

Verweis,

 

2.

Ausgangsbeschränkung,

 

3.

Geldbuße,

 

4.

Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe,

 

5.

Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.

 

(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

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