Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses besteht eine Verpflichtung zur Zeugniserteilung. Das Ausbildungszeugnis muss Angaben enthalten über:
Vor- und Familienname,
Geburtsdatum und Geburtsort,
- Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Damit ist die tatsächliche Ausbildungszeit gemeint, die mit Bestehen der Abschlussprüfung endet.
- Art und Ziel der Berufsausbildung,
- erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse,
- auf Verlangen Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten,
- Unterschrift, auch des Ausbilders, falls der Ausbildende (Lehrherr) die Ausbildung nicht selbst durchgeführt hat.
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