Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses besteht eine Verpflichtung zur Zeugniserteilung. Das Ausbildungszeugnis muss Angaben enthalten über:

  • Vor- und Familienname,

    Geburtsdatum und Geburtsort,

  • Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Damit ist die tatsächliche Ausbildungszeit gemeint, die mit Bestehen der Abschlussprüfung endet.
  • Art und Ziel der Berufsausbildung,
  • erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse,
  • auf Verlangen Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten,
  • Unterschrift, auch des Ausbilders, falls der Ausbildende (Lehrherr) die Ausbildung nicht selbst durchgeführt hat.

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