Kindererziehende sind regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit Riester-förderberechtigt. Es empfiehlt sich, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten frühzeitig bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aber häufig nicht mehr bei einem anschließenden Sonderurlaub.

Eine Riester-Förderung während einer Elternzeit ist äußerst vorteilhaft, da die staatliche Zulage ja aus der Grundzulage und einer Kinderzulage (pro kindergeldberechtigtem Kind) besteht. Damit beträgt die staatliche Förderung immer mindestens 475 EUR (175 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage) bei einem Kind.

Da die Kinderzulage pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gilt, kann die staatliche Förderung durch weitere Kinderzulagen noch höher sein.

Der Eigenbeitrag, den die Versicherte zu erbringen hat, ist abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Da dieses in aller Regel schon im Jahr der Geburt des Kindes absinkt (weil nicht mehr das ganze Jahr über Arbeitsentgelt bezogen wird) und in den folgenden Jahren der Elternzeit kein Vorjahreseinkommen mehr vorhanden ist (weil das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit ruht), reduziert sich der Eigenbeitrag letztendlich auf 60 EUR im Jahr – also 5 EUR im Monat.

Da während einer Elternzeit Rentenversicherungspflicht besteht, besteht auch Anspruch auf staatliche Förderung, die sich die Beschäftigte nicht entgehen lassen sollte.

 
Praxis-Beispiel

Sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr: 30.000 EUR; 1 Kind, geb. 2007, Geburt eines 2. Kindes im Jahr 2021: sozialversicherungspflichtiges Entgelt 2020: 20.000 EUR

 
Riester-Förderung für das Jahr 2021:  
Beitrag: 4 % aus 30.000 EUR = 1.200 EUR  
Abzüglich Grundzulage: - 175 EUR  
Abzüglich Kinderzulagen: - 485 EUR (185 EUR für 1. Kind; 300 EUR für 2. Kind)
Eigenbeitrag:   540 EUR = 45,00 EUR monatlich

Riester-Förderung für das Jahr 2022:

Da sich aufgrund der Geburt des 2. Kindes im Jahr 2021 das sozialversicherungspflichtige Entgelt reduziert, sinkt der Eigenbeitrag (z. B. bei einem verbleibenden Entgelt von 20.000 EUR) auf 140 EUR = 11,67 EUR monatlich ab – bei gleichbleibend hoher staatlicher Förderung (660 EUR).

Riester-Förderung für das Jahr 2023

Im Jahr 2023 reduziert sich der Eigenanteil auf 60 EUR = 5 EUR monatlich, nachdem im Vorjahr aufgrund der 12-monatigen Elternzeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt wurde. Die Zulagen bleiben unverändert hoch.

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