Ist das Einkommen des Versicherten nicht hoch, ergeben sich gegebenenfalls sehr geringe Eigenbeiträge. Daher ist vorgesehen, dass der Versicherte einen Sockelbeitrag in jedem Fall selbst aufwenden muss, um in den Genuss der vollen Zulage zu kommen. Hierdurch soll verhindert werden, dass bei einer hohen Anzahl zu berücksichtigender Kinder oder bei besonders niedrigem Einkommen die gesamte Sparleistung vom Staat erbracht wird.

Der Sockelbeitrag beläuft sich auf 60 EUR im Jahr.

 
Praxis-Beispiel
 
Sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr: 10.000 EUR, 2 Kinder
Beitrag: 4 % aus 10000 EUR = 400 EUR
Abzüglich Zulagen 545 EUR (Grundzulage 175 + 2 Kinderzulagen (2 × 185 EUR)
Verbleibt Eigenbeitrag 0 EUR.
   
Da die Zulagen höher sind als der zu zahlende Beitrag (400 EUR), muss lediglich der Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr (das sind nur 5 EUR im Monat!) als Mindesteigenbeitrag geleistet werden.

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