Verzichtet ein geringfügig Beschäftigter auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung und stockt er die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge auf, so kann auch dieser Beschäftigte eine Riester-Rente abschließen und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung kann der Beschäftigte einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwerben und hat zusätzlich auch Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Zudem kann er durch die Aufstockung auch Beitragsmonate in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, die für eine Erfüllung von Wartezeiten erforderlich sind. Bei Abschluss eines Riester-Vertrages muss er lediglich den Sockelbetrag von 5 EUR monatlich (60 EUR im Jahr) leisten, bekommt dafür aber eine staatliche Grundzulage von 175 EUR (bis 31.12.2017: 154 EUR) – und für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 EUR bzw. 185 EUR für ein Kind, welches vor dem 1.1.2008 geboren wurde.

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