Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Versicherungsnehmer die in dem Versicherungsvertrag festgelegten Beiträge in die freiwillige Versicherung der Zusatzversorgung zu zahlen. Grundsätzlich sind die Beiträge in monatlich gleich bleibender Höhe zu entrichten. Die Zusatzversorgungskasse kann aber auch die Zahlung von Einmalbeiträgen zulassen. Die Höhe der Beiträge kann im Laufe der Versicherung geändert werden, auch eine Freistellung von der Beitragszahlung ist möglich. Beim Vertragsabschluss sind auch die zu versichernden Risiken festzulegen. Auch hier ist eine Änderung der versicherten Risiken jederzeit möglich.

Versicherungsnehmer kann der Beschäftigte sein – oder auch der Arbeitgeber. Wird eine freiwillige Versicherung mit staatlicher Förderung in Form einer Entgeltumwandlung abgeschlossen, ist stets der Arbeitgeber Versicherungsnehmer.

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