Bei Waldarbeitern, auf deren Arbeitsverhältnis z. B. der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst) Anwendung findet, ist stets die volle Jahressonderzahlung zusatzversorgungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn bei Ihrer Berechnung Zeiten der winterlichen Arbeitsunterbrechung berücksichtigt worden sind.
Beispiel Ständiger Waldarbeiter – Jahressonderzahlung
Sachverhalt | Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des MTW Anwendung. | |||||||
Die Tätigkeit wird am 14.3.2021 wieder aufgenommen. | ||||||||
Das Arbeitsverhältnis endet am 30.11.2021 (§ 62 MTW). Der Waldarbeiter hat Anspruch auf Jahressonderzahlung. | ||||||||
Lösung | Bei Beginn der Tätigkeit ist eine Anmeldung, bei Ende des Arbeitsverhältnisses eine Abmeldung mit dem Abmeldegrund 27 – sofern ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht – zu fertigen. | |||||||
Die Jahressonderzahlung für die Unterbrechungszeit ist zusatzversorgungspflichtig und in dem Betrag von 15 343,97 EUR enthalten. Die Regelung des § 62 Abs. 2 Buchst. d MS, AB VIII Abs. 1 Nr. 13 VBL-S greift nicht. | ||||||||
Meldung der Versicherungsabschnitte | ||||||||
Versicherungsabschnitte | Buchungsschlüssel | ZV-Entgelt | Umlage/Beitrag | Elternzeitbezogene Kinderzahl | ||||
Beginn | Ende | Einzahler | Versicherungsmerkmal | Versteuerungsmerkmal | EUR Cent | EUR Cent | ||
14.3.2021 | 30.11.2021 | 01 | 10 | 11 | 15.343,97 | 575,40 | ||
14.3.2021 | 30.11.2021 | 01 | 20 | 07 | 15.343,97 | 613,76 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen