In diesen Fällen liegen der Berechnung der Jahressonderzahlung aus den Monaten Juli, August und September ausschließlich volle Entgelte zu Grunde.

Wird die Jahressonderzuwendung also im November gezahlt, ist sie in die Meldung der Altersteilzeit mit Versicherungsmerkmal 23/20 zu integrieren.

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