Seit dem 1.1.2002 werden die Versicherungsabschnitte mit sechsstelligen Buchungsschlüsseln gemeldet. Diese Buchungsschlüssel teilen sich in drei Teile auf. In den Stellen

  • 1 bis 2 des Buchungsschlüssels wird der Einzahler der Umlage bzw. des Beitrages angegeben
  • 3 bis 4 des Buchungsschlüssels wird das Versicherungsmerkmal, also die Art der eingezahlten Umlage bzw. des Beitrages angegeben
  • 5 bis 6 des Buchungsschlüssels wird die Versteuerung der eingezahlten Umlage bzw. des Beitrages angegeben.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Buchungsschlüssel finden Sie in Teil VII.

Das vollständige Buchungsschlüsselverzeichnis ist in der DATÜV-ZVE bzw. in der RIMA (VBL) aufgeführt.

 
Stellen 1 bis 2 Stellen 3 bis 4 Stellen 5 bis 6
Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal
01 Arbeitgeber 10 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und Umlage bei einer ganz oder teilweise umlagefinanzierten Zusatzversorgungseinrichtung 00 Versicherungsabschnitte ohne zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (z. B. Versicherungsmerkmal 28, 40, 41, 45, 49)
03 Eigenbeteiligung der Beschäftigten 15 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und Beitrag bei einer kapitalfinanzierten Zusatzversorgungseinrichtung 01 Nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gezahlter Beitrag (Versicherungsmerkmal 15 oder 20)
    17 9 %ige zusätzliche Umlage/Beitrag für Versicherte, für die im Dezember 2001 und im Januar 2002 diese zusätzliche Umlage gezahlt wurde 02 Nach § 40 b EStG (a. F.) oder nach § 40 a EStG pauschal versteuerter Beitrag
    19

Sanierungsgeld

(Bei einzelnen Zusatzversorgungskassen ist dieser Abschnitt nicht zu melden)
03 Nach §§ 2 und 19 EStG individuell versteuerter Beitrag
    20 Zusatzbeitrag 05 Nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal versteuerter Beitrag (zu melden für Beiträge ab 1.1.2011)
    22 Altersteilzeit vor dem 1.1.2003 vereinbart (es ist lediglich das hälftige zusatzversorgungspflichtige Entgelt zu melden) 07 Nach § 100 Abs. 3 EStG steuerfrei gezahlter Beitrag (im Rahmen eines Förderbetrages für Geringverdiener ab 1.1.2018
           
    23 Altersteilzeit nach dem 31.12.2002 vereinbart (das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist mit dem Faktor 1,8 zu multiplizieren) 10 Pauschal nach § 40b EStG (n.F.) und/oder individuell versteuerte Umlage
    24 Altersteilzeit in Sonderfällen 11 Nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei gezahlte Umlage
    25 Zusatzbeitrag bei Altersteilzeit, die vor dem 1.1.2003 vereinbart wurde    
    26 Zusatzbeitrag bei Altersteilzeit in Sonderfällen    
    27 Mutterschutzzeiten ab dem 1.1.2012 - Meldung einer fiktiven Entgeltfortzahlung    
    28 Elternzeit ab Ende der Mutterschutzzeit zu melden    
    40 Fehlzeit - keine Entgeltzahlung während der Pflichtversicherung (nur zu melden, wenn die entgeltlose Zeit einen Kalendermonat oder länger dauert)    
    41 Zeitrentenbezug (befristete Erwerbsminderungsrente) mit ruhendem Arbeitsverhältnis    
    45 Zeit als Parlamentsabgeordneter    
    47 Wegfall von Umlagemonaten aufgrund nachträglichen Wegfalls von zusatzversorgungspflichtigem Entgelt    
    48 Nach- oder Rückzahlung ohne Auswirkung auf die Anzahl der Umlagemonate    
    49 Umlagemonat ohne laufende Entgeltzahlung aufgrund späteren Entgeltzuflusses    
    65 Beitrag für wissenschaftliche Beschäftigte (gem. § 19 Abs. 2 Mustersatzung)    
    66 Beitrag für Entgeltbestandteile über dem 1,181-fachen der Entgeltgruppe 15 Endstufe (§ 82 Abs. 1 VBL-S)    

Im Folgenden werden Meldebeispiele für verschiedene Situationen im Arbeitsverhältnis dargestellt.

Die Meldebeispiele sind – soweit nicht anderes angemerkt ist – auf eine mischfinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung mit einem Umlagesatz von 3,75 % und einem Zusatzbeitrag von 4 % bezogen. In einigen Fällen ist – zur verständlicheren Darstellung – eine eventuelle Anwendung des § 100 EStG (Geringverdiener – Förderung, siehe Teil IV 5.2 und V 12) nicht berücksichtigt.

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