Am 13.9.2005 wurden 2 Textfassungen des TVÜ, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) unterzeichnet.

Zwar wurden die Tarifverhandlungen zur Überleitung der Beschäftigten auf der Arbeitgeberseite überwiegend gemeinsam von Bund und VKA geführt, dennoch war es im Ergebnis angezeigt, zu gesonderten Fassungen des Überleitungstarifvertrags zu gelangen, weil die Ausgangssituation bei Bund und VKA zum Teil verschieden war. So gab es auch im BAT Abweichungen im Mantelrecht und in den Vergütungstabellen zwischen der VKA einerseits und Bund/TdL andererseits. Außerdem existieren bei der VKA eine große Zahl bezirklicher und landesbezirklicher Tarifverträge (Landesregelungen) vornehmlich im Tarifrecht für die Arbeiter, die von den einzelnen Kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV) verhandelt wurden und deren Fortgeltung nach dem Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 im TVÜ-VKA zu regeln war.

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