Bei der Überleitung von Angestellten in die Entgeltgruppe 2 oder 9 bis 15 fand ein ausstehender Aufstieg generell zunächst nur dann Berücksichtigung, wenn er in der Zeit zwischen dem 1.11.2005 und dem 31.12.2009 anstand. In der ursprünglichen Fassung war als Stichtag der 30.9.2007 enthalten. Diese Regelung wurde mit Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 erheblich erweitert. Der Stichtag "30.9.2007" ist durch das Datum "31.12.2009" ersetzt worden. Aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 5 vom 27.2.2010 zum TVÜ-VKA ist der Stichtag erneut hinausgeschoben worden, und zwar auf den 29.2.2012. Dieses Datum entsprach der damaligen Mindestlaufzeit der Entgelttabellen des TVöD. Mit Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31.3.2012 zum TVÜ-VKA ist der Stichtag "29.2.2012" durch den Stichtag "28.2.2014" und mit Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 1.4.2014 zum TVÜ-VKA der Stichtag "28.2.2014" durch den Stichtag "29.2.2016" ersetzt worden (vgl. hierzu 1.8.1). Auch hier erfolgte durch den Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29.4.2016 ein Hinausschieben des Stichtags auf den "31.12.2016".

Im Hinblick auf die am 1.1.2014 in Kraft getretene Entgeltordnung des Bundes sind im TVÜ-Bund die vorgenannten Übergangsregelungen nur bis zum 31.12.2013 verlängert worden.

Diese Angestellten erhalten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nach bisherigem Recht höhergruppiert worden wären, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe Entgelt nach derjenigen individuellen Zwischen- bzw. Endstufe, als wenn bei der Ermittlung ihres Vergleichsentgelts der Aufstieg bereits erfolgt wäre.

Ein etwaiger Strukturausgleich wird ab dem individuellen Aufstiegszeitpunkt nicht mehr gezahlt.

Der weitere Stufenaufstieg erfolgte zum 1.10.2007 in die dem Betrag nach (ausgehend vom neu berechneten Vergleichsentgelt) nächste reguläre Stufe der Entgeltgruppe.

 
Hinweis

Die Neuberechnung des Vergleichsentgelts führt hier nicht zu einer höheren Entgeltgruppe, in den meisten Fällen jedoch zu einer höheren Zwischenstufe.

Hinsichtlich der Neuberechnung des Entgelts in den Fällen, in denen das Aufstiegsdatum nach dem 30.9.2007 liegt, wird auf die Erläuterungen unter Ziff. 2.3.1 verwiesen.

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