Die Überleitung von Angestellten erfolgte in 5 Schritten:

  1. Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe des TVöD
  2. Ermittlung der Stufe

    • Ermittlung des Vergleichsentgelts
    • Bildung einer individuellen Zwischenstufe
    • Überleitung aus dem BAT-Tabellensystem in die individuelle Zwischenstufe
  3. Prüfung, ob Aufstiege zu berücksichtigen sind (50-%-Regel)
  4. Prüfung, ob Strukturausgleich gewährt wird (Vertrauensschutz)
  5. Besitzstandsregelungen

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