Die Überleitung von Angestellten erfolgte in 5 Schritten:
- Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe des TVöD
Ermittlung der Stufe
- Ermittlung des Vergleichsentgelts
- Bildung einer individuellen Zwischenstufe
- Überleitung aus dem BAT-Tabellensystem in die individuelle Zwischenstufe
- Prüfung, ob Aufstiege zu berücksichtigen sind (50-%-Regel)
- Prüfung, ob Strukturausgleich gewährt wird (Vertrauensschutz)
- Besitzstandsregelungen
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