Kurzbeschreibung

Mit diesem Musterschreiben können die Beschäftigten in Krankenhäusern und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen über das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA und die Überleitung in die neue Entgeltordnung informiert werden.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Zum 1.1.2017 tritt die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft. Die Beschäftigten werden in die neue Entgeltordnung VKA übergeleitet. Dabei wird grundsätzlich diejenige Entgeltgruppe beibehalten, in welche die Beschäftigten am 31.12.2016 eingruppiert sind. Eine Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der Überleitung erfolgt nicht. Auf Nachfrage des Beschäftigten muss der Arbeitgeber mitteilen, in welcher Entgeltgruppe dieser eingruppiert ist, welche Stufenlaufzeit bisher in dieser Entgeltgruppe zurückgelegt wurde, wann in der bisherigen Entgeltgruppe der nächste Stufenaufstieg stattfinden würde und ob der Beschäftigte Anspruch auf die Zahlung eines Strukturausgleichs hat.

Die kursiv gedruckten Passagen dieses Musters enthalten Informationen zu Sonderregelungen, die je nach Bedarf eingefügt werden können.

Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA

Adresse: ........................................

Datum: .........................

Betreff: Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA

Sehr geehrte/r Frau/Herr ..............................,

zum 1. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft. Daher werden Sie zum 1. Januar 2017 in diese neue Entgeltordnung übergeleitet.

Für die Überleitung in die neue Entgeltordnung ist die Entgeltgruppe maßgeblich, in die Sie zum 31. Dezember 2016 eingruppiert sind. Dies ist bei Ihnen die Entgeltgruppe KR ................ Darüber hinaus erhalten Sie folgende Besitzstandszulagen: Pflege-, Vergütungsgruppen-, Meister-, Programmierer- oder Technikerzulage, Strukturausgleich (nur soweit die Beschäftigten einen Anspruch hierauf haben).

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass anlässlich der Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen erfolgen soll.

Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2016 in eine Entgeltgruppe der KR-Anwendungstabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B in der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen Fassung) eingruppiert sind, sind zum 1. Januar 2017 in die dieser nach § 29d TVÜ-VKA in der ab 1. Januar 2017 gültigen Fassung entsprechenden Entgeltgruppe übergeleitet. Dies ist bei Ihnen die Entgeltgruppe P ................

Die Überleitung erfolgt stufengleich und unter Anrechnung der von Ihnen bis zum 31. Dezember 2016 in Ihrer bisherigen Entgeltgruppe zurückgelegten Stufenlaufzeit. Da Sie am 31. Dezember 2016 eine Stufenlaufzeit von ............... Jahren und ............... Monaten zurückgelegt haben, steigen Sie voraussichtlich zum ......................... in die Stufe ............... Ihrer Entgeltgruppe auf.

Hinweis bei Überleitung aus der Stufe 1 der Entgeltgruppen KR 7a oder KR 8a:

Sie sind in der Entgeltgruppe P XX der Stufe 2 zugeordnet. Die von Ihnen bis zum 31. Dezember 2016 in der Stufe 1 der Entgeltgruppe KR YY zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 2 angerechnet. Sie erreichen die Stufe 3 voraussichtlich am XX.XX.XX.

Hinweis bei Überleitung aus der Stufe 2 der Entgeltgruppen KR 7a oder KR 8a:

Sie sind in der Entgeltgruppe P XX weiterhin der Stufe 2 zugeordnet. Die von Ihnen in der Stufe 1 der Entgeltgruppe KR YY zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 2 angerechnet. Sie erreichen die Stufe 3 voraussichtlich am XX.XX.XX.

Hinweis bei Verkürzung der Stufenlaufzeit:

Da Sie am 31. Dezember 2016 in der Stufe X der Entgeltgruppe KR Y bereits eine Stufenlaufzeit von mehr als X Jahren zurückgelegt haben, sind Sie in der Entgeltgruppe P Y der Stufe Z zugeordnet. In der Stufe Z der Entgeltgruppe P Y beginnt die Stufenlaufzeit von neuem. Sie erreichen die Stufe 3 voraussichtlich am XX.XX.XX. (Betrifft Verkürzungen der Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen KR 9a bis 9c jeweils Stufen 3 und 4, Entgeltgruppe KR 9d Stufe 3 und Entgeltgruppe KR 11a Stufe 4)

Hinweis bei Überleitung aus der Stufe 5 der Entgeltgruppen KR 9a bis KR 11a:

Da Sie in der Entgeltgruppe KR X in der Stufe 5 am 31. Dezember 2016 bereits eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren zurückgelegt haben, sind Sie am 1. Januar 2017 in der Entgeltgruppe P X der Stufe 6 zugeordnet.

Ergibt sich aus § 12 TVöD i.V.m. der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) für die Ihnen übertragene Tätigkeit eine höhere Eingruppierung, sind Sie nur dann in diese höhere Entgeltgruppe eingruppiert, wenn Sie dies innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und bei XXXX einzureichen. Die einjährige Ausschlussfrist beginnt am 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2017.

Hinweis auf Verschiebung des Beginns der Antragsfrist bei ruhendem Arbeitsverhältnis:

Da Ihr Arbeitsverhältnis (voraussichtlich) bis zum X...

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