(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.[1]

 

(2) Der Tarifvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit schriftlich gekündigt werden. Abweichend von Satz 1 kann § 28a mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2014, schriftlich gekündigt werden.

[1] Die Niederschriftserklärung zu § 34 Abs. 1 ist am Ende des Tarifvertrags abgedruckt.

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